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Prospektion / Metalldetektor

Vorgehen bei einer Prospektion
In Plastikbehälter aufgeteilte Prospektionsfunde vom Morgarten
Bild Legende:
Metalldetektorfunde (© ADA Zug, Eva Roth Heege)

Gemäss Denkmalschutzgesetz sind die Organe des Kantons für Ausgrabungen zuständig, daher benötigen Privatpersonen für Prospektionsgänge – ob mit oder ohne Metalldetektor – eine Prospektionsvereinbarung. Wenn Sie sich dafür interessieren, wenden Sie sich bitte per Mail an Gishan Schaeren, Abteilungsleiter Ur- und frühgeschichtliche Archäologie.

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