Prospektion / Metalldetektor
Vorgehen bei einer Prospektion

Bild Legende:
Metalldetektorfunde (© ADA Zug, Eva Roth Heege)
Gemäss Denkmalschutzgesetz sind die Organe des Kantons für Ausgrabungen zuständig, daher benötigen Privatpersonen für Prospektionsgänge – ob mit oder ohne Metalldetektor – eine Prospektionsvereinbarung. Wenn Sie sich dafür interessieren, wenden Sie sich bitte per Mail an Gishan Schaeren, Abteilungsleiter Ur- und frühgeschichtliche Archäologie.