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Bauen und Bauforschung

Bei Bauten, die vor 1850 entstanden sind, ist allenfalls vor und während des Umbaus / der Restaurierung eine bauarchäologische Untersuchung und Dokumentation durch das Amt für Denkmalpflege und Archäologie erforderlich.
Freigelegte Wände in der Neugasse in Zug während des Bauuntersuchs
Bild Legende:
Bauuntersuchung, Neugasse, Zug (© ADA Zug, Vincent von Glasow)

Bei Bauten, die vor 1850 entstanden sind, ist allenfalls vor und während des Umbaus / der Restaurierung eine bauarchäologische Untersuchung und Dokumentation durch das Amt für Denkmalpflege und Archäologie erforderlich. Dies kann auch historische Bauten betreffen, die nicht unter kantonalem Denkmalschutz stehen oder nicht im Inventar der schützenswerten Denkmäler aufgeführt sind. Die bauarchäologische Dokumentation hat den Zustand vor, während und nach dem Eingriff darzustellen. Eigentümer eines baugeschichtlich bedeutungsvollen Bauwerks werden nach Eingang des Baugesuches vom Amt für Denkmalpflege und Archäologie darüber informiert, dass unter dem Vorbehalt einer gültigen Baubewilligung die Umbau-, Abbruch- und Aushubarbeiten von der Abteilung Bauforschung und Mittelalterarchäologie begleitet und dokumentiert werden. Betroffene sollen sich nach Erhalt einer entsprechenden Verfügung zeitnah bei der zuständigen Person (Armin.Thuerig@zg.ch oder Anette.JeanRichard@zg.ch) melden, damit ein Augenschein durchgeführt werden kann. Bei diesem wird der ungefähre Zeitaufwand für die bauarchäologische Untersuchung ermittelt und das weitere Vorgehen besprochen.

Folgende Punkte sollten Sie bei einem Bauvorhaben bei einem historischen Objekt (Umbau, Sanierung, Restaurierung, Abbruch) beachten:

  • Planen Sie ausreichend Zeit für die bauarchäologischen Untersuchungen ein.
  • Klären Sie im Vorfeld ab, ob bei Ihrem Bauobjekt eine Schadstoffbelastung vorliegt (gesetzliche Ermittlungspflicht gemäss Bauarbeitenverordnung und Abfallverordnung) und leiten Sie gegebenenfalls frühzeitig die Sanierung ein.
  • Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie kann gegebenenfalls bereits in der Planungsphase gewisse bauarchäologische Sondierungen und Dokumentationsarbeiten durchführen. Dadurch erhöht sich ihre Planungssicherheit und zeitliche Verzögerungen im Bauablauf lassen sich verhindern bzw. reduzieren. Zeitliche Verzögerungen können so verhindert bzw. auf ein Minimum reduziert werden.

Stösst man bei einem Bauvorhaben auf archäologische Funde, ist der Finder von Gesetzes wegen verpflichtet, dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie Meldung zu erstatten

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