FAQ
- Wer trägt die Kosten für eine bauarchäologische Untersuchung? Die Kosten für die bauarchäologische Untersuchung trägt der Kanton. Freilegungs- und Abbrucharbeiten, welche nicht durch das Amt erledigt werden, sowie die Entsorgung von Bauschutt gehen zu Lasten der Bauherrschaft.
- Gibt es eine finanzielle Entschädigung, wenn ein Bauvorhaben durch eine bauarchäologische Untersuchung verzögert wird? Nein. Umso wichtiger ist es, dass sich alle Involvierten gegenseitig und rechtzeitig absprechen.
- Wem gehören die Funde, die bei bauarchäologischen Untersuchungen zum Vorschein kommen? Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch sind alle «herrenlosen Naturkörper oder Altertümer von wissenschaftlichem Wert» Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden wurden.
- Kann ich die vom Amt für Denkmalpflege und Archäologie erstellten Dokumentationen einsehen? Im Kanton Zug gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Die Benutzung unseres Dokumentations- und Bildarchivs ist für Interessierte nach Voranmeldung möglich und grundsätzlich kostenlos
- Kann ich die bauarchäologische Untersuchung meines Bauobjektes verweigern? Nein. Die Durchführung von archäologischen Boden- und Bauuntersuchungen sowie die Konservierung von archäologischen Funden gehören zum gesetzlichen Auftrag des Amtes und müssen zugelassen werden.
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Fund gemacht habe? Siehe Fundmeldung.
- Kann ich bei einer Bauuntersuchung mitarbeiten? Nach Möglichkeit bieten wir insbesondere für Studierende Praktika an. Interessierte wenden sich an die zuständigen Abteilungsleitungen. (Bauforschung und Mittelalter- archäologie: Anette.JeanRichard@zg.ch oder Armin.Thuerig@zg.ch; Ur- und frühgeschichtliche Archäologie: Gishan.Schaeren@zg.ch)