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Kulturgüterschutz

Der Kanton ist gemäss der Haager Konvention von 1954 verpflichtet, seine Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten und im Katastrophenfall zu schützen und zu erhalten.
Zivildienstleistender beim Inventarisieren
Bild Legende:
Sicherung von Kulturgut (© ADA Zug, Daniel Stadlin)

Der Kanton ist gemäss der Haager Konvention von 1954 verpflichtet, seine Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten und im Katastrophenfall zu schützen und zu erhalten.

Der kantonale Kulturgüterschutz trifft Schutzmassnahmen und arbeitet auf Gemeindeebene eng mit den Zivilschutzorganisationen zusammen. Der Kulturgüterschutz definiert Massnahmen zum Schutz der Kulturgüter vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust. Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie erstellt Basisdokumentationen und Einsatzpläne in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und ist im Ereignisfall für die Umsetzung der Schutzmassnahmen (Evakuierung, Lagerung usw.) mitverantwortlich.

Eine weitere Aufgabe liegt in der Beratung der Führungsorgane und Einsatzkräfte sowie der Besitzer von Kulturgut.

Weitere Informationen

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Zuständige Abteilung

Denkmalinventar und Beiträge

Kulturgüterschutzbeauftragte

Lisa Konrad

M.A.
Wissensch. Mitarbeiterin
Geschäft: +41 41 728 28 44
E-Mail: lisa.konrad@zg.ch

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