Denkmalpflege

Die Aufgabe der kantonalen Denkmalpflege besteht darin, das baukulturelle Erbe für heutige und zukünftige Generationen nachhaltig zu sichern und zu erhalten. Zugleich gilt es, in Zusammenarbeit mit Architekten und Bauherrschaften Lösungen für eine zeitgemässe Nutzung der Denkmäler zu finden und umzusetzen.
Im Kanton Zug ist die kantonale Denkmalpflege für die Erforschung und Erfassung der Denkmäler sowie für die Begleitung von Bauvorhaben an Denkmälern zuständig. Bei Bauvorhaben in gemeindlichen Ortsbildschutzzonen wirkt sie beratend mit. Die Gemeinden laden die kantonale Denkmalpflege zu Stellungnahmen ein, wenn Bauvorhaben an geschützten oder schützenswerten Bauten, in der Umgebung von Denkmälern oder in Ortsbildschutzzonen geplant sind. Kanton und Gemeinden unterstützen die Restaurierung und den Unterhalt von geschützten Denkmälern mit finanziellen Beiträgen.