Bauen und Denkmalpflege

Baudenkmäler sind wichtige Zeugnisse vergangener Lebensweisen und können einen Ort wesentlich mitprägen. Ihre historische Bausubstanz ist einzigartig und soll daher bei baulichen Veränderungen so weit als möglich erhalten bleiben, damit sich auch künftige Generationen an ihr erfreuen können.
Für den Umgang mit Baudenkmälern gibt es internationale Standards, die in verschiedenen Konventionen und Chartas festgeschrieben sind. Für die Schweiz hat die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz formuliert. Zusätzlich hat sie in einer Reihe von «Grundsatzdokumenten» den Umgang mit spezifischen Fragestellungen wie etwa «Fenster am historischen Bau» oder «Energie und Baudenkmal» präzisiert. Eine Übersicht zu den wichtigsten Dokumenten findet man auf der Website des Bundesamts für Kultur.
Folgende Punkte sollten Sie bei der Restaurierung oder beim Umbau eines Denkmals besonders beachten:
- Besprechen Sie Ihr Bauvorhaben frühzeitig mit der zuständigen Gebietsdenkmalpflegerin oder dem zuständigen Gebietsdenkmalpfleger, idealerweise vor Einreichung eines Baugesuchs oder einer Bauanzeige. (Zuständigkeiten siehe Download rechts)
- Informieren Sie sich vor Planungsbeginn über den Schutzstatus Ihrer Liegenschaft. (Siehe Seite Inventar und Schutz)
- Vor jedem Eingriff sind sorgfältige Abklärungen zur Baugeschichte, zum historischen Wert und zum baulichen Zustand des Denkmals notwendig. Die Ergebnisse der Abklärungen bilden die Grundlage für alle weiteren Entscheide am Denkmal.
- Bei grösseren Umbauten an schützenswerten Denkmälern empfiehlt es sich, vorgängig die Schutzwürdigkeit abklären zu lassen.
- Bei Bauten, die vor 1850 entstanden sind, ist allenfalls vor und während der Restaurierung oder des Umbaus eine bauarchäologische Untersuchung und Dokumentation durch das Amt für Denkmalpflege und Archäologie erforderlich. Dies kann auch historische Gebäude betreffen, die nicht geschützt oder schützenswert sind. Zuständig dafür ist die Abteilung Bauforschung und Mittelalterarchäologie.
- Die historische Bausubstanz und Ausstattungsteile, die für den Wert des Denkmals wichtig sind, sollen wo immer möglich erhalten bleiben. Die überlieferte Materie macht die Echtheit und damit den Wert eines Denkmals aus.
- Notwendige Eingriffe und neue An- oder Einbauten sind mit grösster Sorgfalt, möglichst reversibel und minimiert zu gestalten.
- Für spezifische Fragestellungen stellt die Denkmalpflege Merkblätter zur Verfügung (siehe Downloads rechts). Weitere Fachinformationen finden Sie auch auf Merkblättern anderer kantonaler Fachstellen (siehe die Zusammenstellung auf der Website des Arbeitskreises Denkmalpflege AKD).
- Alle Massnahmen am Baudenkmal sind zu dokumentieren, sodass sie für künftige Generationen nachvollziehbar bleiben. Bei der Ausrichtung von Restaurierungsbeiträgen ist die Ablieferung einer Schlussdokumentation Voraussetzung für die Auszahlung der Beiträge.