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Inventar und Schutz

Alle Informationen zum Thema Inventarisierung und Schutzabklärung von Bauwerken und Objekten mit hohem wissenschaftlichem, kulturellem oder heimatkundlichem Wert im Kanton Zug.
Kaplanenhaus in Oberwil, Zug
Bild Legende:
Kaplanenhaus in Oberwil (© Müller Müller Architekten, Zug)

Geschützte Denkmäler sind Bauwerke oder Objekte, die wegen ihres äussert hohen wissenschaftlichen, kulturellen und/oder heimatkundlichen Werts unter Schutz gestellt wurden. Die Unterschutzstellung des Denkmals ist Voraussetzung für die Ausrichtung von Beiträgen des Kantons und der Gemeinden an dessen Restaurierung. Veränderungen an geschützten Denkmälern bedürfen der Zustimmung des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie.

Inventarisierte (schützenswerte) Denkmäler sind Bauwerke oder Objekte, für die aufgrund erster Abklärungen eine Schutzvermutung besteht. Damit wird sichergestellt, dass im Falle geplanter baulicher Veränderungen frühzeitig abgeklärt werden kann, ob und wenn ja, wie weit denkmalpflegerische Interessen zu berücksichtigen sind. Die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde lädt deshalb bei baulichen Veränderungen an solchen Objekten das Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme ein. Die definitive Abklärung der Schutzwürdigkeit erfolgt im Unterschutzstellungsverfahren. 

Inventar- und Schutzobjekte können im Geoviewer ZugMap abgerufen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Inventarblätter und Listen.

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