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06.08.2015

Massnahmen beim Kindes- und Erwachsenenschutz in der Umsetzung

06.08.2015
Professionelle Beiständinnen und Bestände für Kindes- und Erwachsenenschutzmandate im Kanton Zug dürfen künftig mit maximal 80 Fällen betraut werden. Neuerungen ergeben sich auch aufgrund einer Umfrage bei den privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, welche die Regierung Ende 2014 in Auftrag gegeben hat.

Massnahmen beim Kindes- und Erwachsenenschutz in der Umsetzung

Professionelle Beiständinnen und Bestände für Kindes- und Erwachsenenschutzmandate im Kanton Zug dürfen künftig mit maximal 80 Fällen betraut werden. Dies hat der Zuger Regierungsrat beschlossen. Betroffen davon ist in erster Linie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, welche die Aufsicht über die Mandatsführung hat. Neuerungen ergeben sich auch aufgrund einer Umfrage bei den privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, welche die Regierung Ende 2014 in Auftrag gegeben hat.

Die Definition der neuen Maximalzahl ist das Ergebnis eines längeren Prozesses, bei dem verschiedene Abläufe des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) bzw. der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) überprüft und optimiert wurden. Ein wichtiger Punkt in diesem Prozess, der in Form von «moderierten Gesprächen» unter der Leitung von Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel stattfand, bestand darin zu prüfen, wie viele Mandate professionelle Beistände maximal betreuen sollen.

Im Kanton Zug werden die Kindes- und Erwachsenenschutzmandate nicht nur von Berufsbeiständen im kantonseigenen Mandatszentrum (MaZ) betreut, sondern auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung auch von Fachleuten der beiden Fachstellen «punkto Jugend und Kind» und Kinder- und Jugendberatung Zug (KJBZ). Nach intensiven Gesprächen und Abklärungen mit den Fachstellen und Verantwortlichen aus dem Sozial- und Rechtsbereich ist die Zuger Regierung nun zum Schluss gekommen, die maximale Mandatszahl für ein 100-Prozent-Pensum bei 80 zu belassen bzw. im Kindesschutzbereich auf 80 zu erhöhen.

Beschränkte Mittel trotz prognostizierter Fallzunahme

«Mit der Belastung von 80 Fällen gehen wir an die oberste Grenze», so Regierungsrätin Manuela Weichelt. Doch eine andere Lösung käme aufgrund des laufenden Sparprogramms und der Haltung des Kantonsrats nicht in Frage. Zusätzliche Stellen für das Amt wurden aus demselben Grund ebenfalls nicht bewilligt, obwohl mit einer generellen Fallzunahme von jährlich 5 bis 10 Prozent zu rechnen ist. Die demographische Entwicklung und steigende Lebenserwartung führen dazu, dass immer mehr hochbetagte Menschen Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags brauchen.

Vorausgegangen ist dem Entscheid bezüglich Maximalzahl die Konsultation diverser Empfehlungen, so etwa der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES), der Schweizerischen Vereinigung der Berufsbeistände- und beiständinnen (SVBB) und eines externen Gutachters. Mit der Fallzahl von 80 kann ein Beistand pro Fall jährlich 16 bis 26 Stunden aufwenden. Der Regierungsrat erklärte bereits in der mündlichen Beantwortung einer Interpellation Ende 2012, dass diese Grenze keinesfalls überschritten werde dürfe. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Beiständinnen und Beistände ihre Aufgabe nicht mehr seriös und gesetzeskonform wahrnehmen könnten bzw. die Sorgfaltspflicht verletzt werde.

Wunsch nach unkomplizierter und niederschwelliger Zusammenarbeit

Angeregt durch parlamentarische Debatten, mediale Diskussionen und Kritik von Partnerorganisationen sowie dem Advokatenverein des Kantons Zug gab die Regierung Ende 2014 auch eine Umfrage in Auftrag, die das Arbeitsverhältnis zwischen der KESB und den privaten Mandatsträgern (priMA) analysierte. Als priMa können geeignete Nachbarinnen, befreundete Personen, Verwandte oder andere Vertrauenspersonen aus dem engeren Umfeld schutzbedürftiger Personen eingesetzt werden. Derzeit sind im Kanton Zug 430 priMa mit 542 Mandaten betraut.

Die im Februar 2015 durchgeführte Umfrage zeigte ein sehr heterogenes Bild. Deutlich wurde, dass eine konstante und gut erreichbare Ansprechperson bei der KESB mithin eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, damit die priMa ihre Aufgaben bestmöglich wahrnehmen können. Vor allem, wenn es um juristische Sachverhalte geht, ist gemäss den Befragten eine intensive Unterstützung durch die KESB gewünscht. Insgesamt haben PriMa mit einem familiären oder emotionalen Zugang zur Mandatsführung mehr Mühe mit den Kontrollmechanismen der KESB als diejenigen, die über einen treuhänderischen oder betriebswirtschaftlichen Hintergrund verfügen. Kritisiert wurden die langen Wartezeiten bei der Berichts- und Rechnungsabnahme. Dies hat zur Folge, dass Beistände manchmal relativ lange auf die Auszahlung ihrer Honorare warten müssen. Die Zusammenarbeit mit der KESB, so der Wunsch der Befragten, müsse künftig noch «unkomplizierter» und «niederschwelliger» gestaltet werden. Gut 40 Prozent der Befragten wünschen sich praxisnahe Weiterbildungen. Rund 60 Prozent bejahen den regelmässigen Erfahrungsaustausch mit anderen priMa.

Insgesamt werteten die Befragten die KESB als zwar professionelle, unterstützende und effiziente, aber mitunter auch etwas distanzierte und bürokratische Behörde. Beklagt wurde insbesondere der Verlust von «sozialer und örtlicher Nähe», welche im alten System mit den gemeindlichen Vormundschaftsbehörden gegeben war. Gleichzeitig zeigten viele Befragte durchaus auch Verständnis für die Herausforderungen des zuständigen Amtes, das selber an Kapazitätsgrenzen stösst und sich in einem sensiblen Themenfeld bewegt. Auch die Regierung weist in ihrem Beschluss auf die wenig komfortable Personalsituation des KES hin: Für den Aufbau des kantonalen Amtes Anfang 2013 standen zum einen keine zusätzlichen Stellenprozente zur Verfügung. Zum anderen kürzte der Kantonsrat dem Amt noch während der Aufbauzeit das Budget. Die Aufbauzeit der am 1. Januar 2013 gegründeten KESB gilt in den Kantonen erst 2018 als offiziell beendet.

Handlungsbedarf erkannt, Massnahmen eingeleitet

Das KES hat den Handlungsbedarf erkannt und bereits diverse Massnahmen ergriffen, insbesondere was die konstante und bessere Erreichbarkeit von Ansprechpersonen bei der KESB, die schnellere Auszahlung von Entschädigungen für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die Organisation von praxisnahen Weiterbildungen, die generelle Beschleunigung der Verfahrensdauer sowie die bessere Kommunikation zwischen den priMa und der KESB betrifft. «Gerade weil der Kanton auch in Zukunft auf engagierte Beiständinnen und Beistände angewiesen ist, sollen diese in ihrer wichtigen Aufgabe künftig noch besser betreut werden», betont Regierungsrätin Weichelt. Aus diesem Grund hat man auch per 1. Januar 2015 eine mit 40 Stellenprozenten dotierte Fachstelle geschaffen, die die priMa rekrutiert und berät. Ein externes Gutachten, das die Regierung in Auftrag gab, hat für die Betreuung der grossen Anzahl priMas 100 Stellenprozente empfohlen, dies ist aber aufgrund des Entlastungsprogrammes nicht möglich. Die Beweggründe, warum Männer und Frauen sich als priMa zur Verfügung stellen sind sehr unterschiedlich. Oft steht der Wunsch nach einem sozialen Engagement oder eine persönliche bzw. emotionale Verbundenheit mit der zu betreuenden Person im Zentrum. Viele Pensionärinnen und Pensionäre sehen es als sinnvolle Möglichkeit, einen Dienst an der Gesellschaft zu leisten.

Die Regierung stellt den Entscheid, die gemeindlichen Vormundschaftsbehörden durch eine kantonale KESB abzulösen, nicht in Frage. Vielmehr bekennt sie sich zur Zentralisierung der interdisziplinären Fachbehörde KESB, die der Direktion des Innern angegliedert ist, und würdigt die anspruchsvolle Arbeit im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Keinen Handlungsbedarf sieht die Regierung bezüglich Trennung von Amtsleitung und KESB-Präsidium. Diese Funktionen können weiterhin von der gleichen Person wahrgenommen werden. Auch in anderen Kantonen wird das KESB-Präsidium von der Amtsleitung ausgeführt, was einer direkten Kommunikation und effizienten Arbeitsweise zuträglich ist. Im Kanton Zug ist Gabriella Zlauwinen mit diesen beiden Aufgaben betraut.

Mit diesen Beschlüssen sind die Massnahmen aus den moderierten Gesprächen abgeschlossen bzw. umgesetzt.

Über 1200 Menschen brauchen einen Beistand

Im Kanton Zug werden derzeit mehr als 1200 Personen von einem Beistand oder einer Beiständin unterstützt. Hinter dieser Zahl stecken Schicksale von Kindern, Betagten, psychisch oder geistig Kranken mit unterschiedlichsten Bedürfnissen. In 70 % der Erwachsenenschutzfälle sind nicht professionelle, sondern private Mandatsträgerinnen und -träger involviert. Dies entspricht im Vergleich zu anderen Kantonen, wo dieser Wert zwischen 10 und 20 Prozent liegt, einem sehr hohen Anteil. Die Freiwilligenarbeit kommt dort an Grenzen, wo vielschichtige und sehr komplexe familiäre und persönliche Problemen oder finanzielle Verhältnisse vorliegen. Insbesondere beim Kindesschutz setzt der Kanton häufig Berufsbeistände ein.

Hinweis:

Private Beistände gesucht!

Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz sucht weitere Privatpersonen, die sich als Beiständin oder Beistand um sozial benachteiligte Personen kümmern möchten. Personen, die nicht in allen Belangen für sich selber sorgen können und auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Als private Mandatsperson werden Sie in Ihrer Aufgabe durch die Fachstelle für private Mandatspersonen (priMa-Fachstelle) professionell begleitet.

Information: priMa-Fachstelle, Tel. 041 723 79 79

Weitere Informationen und Anmeldeformular unter

http://www.zg.ch/behoerden/direktion-des-innern/kues

 

Direktion des Innern

Manuela Weichelt-Picard
Regierungsrätin
041 728 31 70

Gabriella Zlauwinen
Leiterin Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz / Präsidentin KESB
041 728 79 80

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Typ Titel Bearbeitet
Medienmitteilung vom 6. August 2015 06.08.2015

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