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06.08.2015

Massnahmen beim Kindes- und Erwachsenenschutz in der Umsetzung

06.08.2015

Massnahmen beim Kindes- und Erwachsenenschutz in der Umsetzung

06.08.2015

Professionelle Beiständinnen und Bestände für Kindes- und Erwachsenenschutzmandate im Kanton Zug dürfen künftig mit maximal 80 Fällen betraut werden. Neuerungen ergeben sich auch aufgrund einer Umfrage bei den privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, welche die Regierung Ende 2014 in Auftrag gegeben hat.

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