Gleichstellung von Frau und Mann

Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Bundesverfassung verankert. Dort heisst es in Art. 8 «Mann und Frau sind gleichberechtigt». Gleichzeitig ist es eine Tatsache, dass die effektive Gleichstellung bzw. Gleichberechtigung der Geschlechter in der Schweiz und im Kanton Zug noch nicht in allen Lebensbereichen Realität ist.
Deshalb verabschiedete der Regierungsrat des Kantons Zug am 22. November 2016 die Verordnung über die Gleichstellung von Frau und Mann, welche die Umsetzung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen bezweckt. Die Verordnung bestimmt, dass die zur Zweckerreichung erforderlichen und wirksamen Massnahmen in einem Plan festzuhalten sind und deren Wirksamkeit regelmässig überprüft wird.