Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-Ost", Baar
Erstmaliger Aufruf für das Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-Ost", Baar
Für die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs im Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-Ost", Gemeinde Baar, wird die Bereinigung der dinglichen Rechte durchgeführt. Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: östlich der Blickensdorferstrasse - südlich der Kantonsgrenze Zug / Zürich - westlich des Littibachs - Bofeldweid - Unterdeubüel - nördlich der Früebergstrasse bis Früebergbach - Aberen - Rebmatt - nördlich der Alten Kappelerstrasse sowie ein Teil östlich der Blickensdorferstrasse zwischen der Alten Kppelerstrasse und der Autobahn. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Blickensdorf Nord-Ost", welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindekanzlei Baar eingesehen werden kann. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Baar "Blickensdorf Nord-Ost").
Die Grundstückverzeichnisse für dieses Bereinigungslos liegen vom 26. Mai bis 26. Juni 2017 beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug zur Einsicht auf. Die Grundstückverzeichnisse enthalten die derzeit im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte und Lasten. Wer bezüglich eines Grundstücks in diesem Bereinigungslos zusätzliche Rechte oder Lasten geltend macht, wird aufgefordert, diese zur Grundbucheintragung anzumelden, ansonsten sie unberücksichtigt bleiben.
Die so geltend gemachten Rechte und Lasten können im Verfahren zur Grundbucheintragung nur berücksichtigt werden, wenn sie sich auf ein Grundstück in diesem Bereinigungslos beziehen, vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ihr Bestand nachgewiesen werden kann.
Die Rechtsanmeldungen haben mit dem amtlichen Formular zu erfolgen. Dieses Formular ist beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug sowie bei der Gemeindekanzlei Baar, Rathausstrasse 6, Baar, erhältlich. Ebenfalls ist dieses Formular auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Zug aufgeschaltet. Die Mitarbeiter/innen der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug sind beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich. Die Rechtsanmeldungen sind gebührenfrei.
Die Rechtsanmeldungen sind bis spätestens 26. Juni 2017 (Datum des Poststempels) der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug, p.A. Grundbuch- und Vermessungsamt, Postfach 857, 6301 Zug, einzureichen.
Zug, 22. Mai 2017
Marco Kälin,
Leiter Grundbuchbereinigung