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Amt für Grundbuch und Geoinformation

Das Amt für Grundbuch und Geoinformation umfasst die Abteilungen Geoinformation, Grundbuch, Vermessung.
Bild Geodaten
Bild Legende:

Wir sind das Kompetenzzentrum für die Sicherheit des Grundstückverkehrs und für die Informationen über Geodaten. Unsere Aufgabe ist die Führung des Grundbuchs als öffentliches Register, in welchem die rechtsgültigen Grundstücke und deren Besitzer verwaltet werden. Wir leiten die amtliche Vermessung, welche die Grundlagen des Privateigentums erhebt und zur Verfügung stellt. Auch sind wir für das GIS Kanton Zug verantwortlich, über welches wir die öffentlich zugänglichen Daten der Allgemeinheit zur Verfügung stellen und für das wir die Geodaten des Kantons Zug koordinieren. Zudem führen wir den ÖREB-Kataster.

In den drei Abteilungen des Amtes sind rund 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

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Neuerung im Grundbuch per 1. Januar 2023

AHVN13 als Personenidentifikator im Grundbuch

Per 1. Januar 2023 tritt Art. 949b ZGB in Kraft, womit neu die AHV-Nr. als Personenidentifikator im Grundbuch zu führen ist. Die Verwendung der AHV-Nr. im Grundbuch dient primär der Identifizierung von Personen und soll ebenfalls den nationalen Grundstücksuchdienst für berechtigte Behörden ermöglichen, welcher ab dem Jahr 2024 seinen Betrieb aufnehmen soll (vgl. dazu die Medienmitteilung des Bundes). Damit verbunden ist auch eine Anpassung der Grundbuchverordnung (GBV) mit den entsprechenden Vollzugsregelungen.

Im Sinne von neu Art. 51 Abs. 1 lit. a GBV ist somit den Grundbuchanmeldungen, die ab dem 1. Januar 2023 zur Grundbucheintragung eingereicht werden, bei sämtlichen verfügenden oder erwerbenden natürlichen Personen zu deren Identifikation – zusätzlich zur ID- oder Passkopie - eines der nachfolgenden Dokumente beizulegen:

  • eine Kopie des Versicherungsausweises nach Artikel 135bis AHVV,
  • eine Kopie der Versichertenkarte nach Artikel 1 der Verordnung vom 14. Februar 2007 über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenversicherung,
  • eine schriftliche Erklärung der Person, aus welcher ihr Geburtsort, ihr Familienname, ihre AHV-Nummer und die Vornamen der Eltern sowie bei Verheirateten ihr Ledigname hervorgehen;

Ein Muster für die genannte schriftliche Erklärung finden Sie unter Formulare / Downloads — Kanton Zug (zg.ch).

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