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Grundbuch

Die Abteilung Grundbuch führt das Register der dinglichen Rechte (Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten und Pfandrechte) sowie persönlichen Rechte (Vormerkungen) an Grundstücken im Kanton Zug. Weitere Informationen zum Grundbuch im Kanton Zug finden Sie hier.

Thematisch erfüllen wir in der Abteilung Grundbuch folgende drei Hauptaufgaben:

Grundbuchführung

Das Grundbuch dient als Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und den damit verbundenen Rechten und Lasten. Mit der Grundbuchführung stellen wir die registermässige Erfassung des laufenden Rechtsverkehrs an den Grundstücken sicher. In diesem Zusammenhang überprüfen wir die von den gemeindlichen Urkundspersonen oder von Dritten eingereichten Rechtsanmeldungen und Löschungen auf ihre Eintragungsfähigkeit und führen das Grundbuch entsprechend nach.

Öffentliche Beurkundung

Wir erstellen Pfandrechtsverträge und nehmen deren öffentliche Beurkundung vor.

Grundbuchbereinigung

Bei der Grundbuchbereinigung ist es unsere Aufgabe, das alte Grundbuch nach kantonalrechtlicher Ordnung durch das Grundbuch gemäss dem schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) zu ersetzen.

Dazu sollen einerseits diejenigen dinglichen Rechte, die vor der Einführung des ZGB im Jahre 1912 begründet wurden, jedoch nicht im Register dargestellt sind, zur Grundbucheintragung gelangen. Andererseits werden die vor der Einführung des ZGB eingetragenen Rechte nach den Gesichtspunkten des ZGB aufgearbeitet, damit sie ebenfalls ins eidgenössische Grundbuch aufgenommen werden können. Nach Abschluss der Grundbuchbereinigung werden die entsprechenden Grundstücke ins eidgenössische Grundbuch überführt. Die Folge davon ist die positive Rechtskraft des Grundbuchs nach dem Grundsatz "was eingetragen ist, gilt - was nicht eingetragen ist, gilt nicht".
 

Weitere Informationen

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