Grundbucheinsicht
Jeder Person wird ohne Glaubhaftmachung eines Einsichtsinteresses Auskunft über die öffentlichen Daten des Grundbuchs erteilt. Die Auskunft wird jedoch nur für ein konkret bezeichnetes Grundstück abgegeben. Die anfragende Person erhält Auskunft über die aktuellen, rechtsgültigen Grundbucheintragungen im Sinne von Art. 26 Grundbuchverordnung (GBV), wie:
- Bezeichnung des Grundstücks und die Grundstücksbeschreibung
- Namen und Identifikation der Grundeigentümer
- Eigentumsform und Erwerbsdatum
- Dienstbarkeiten und Grundlasten
- Anmerkungen, mit Ausnahme von:
- Grundbuchsperren
- Verfügungsbeschränkungen, insbesondere aus dem Ehe- bzw. Partnerschaftsrecht
- Veräusserungsbeschränkungen BVG
- Eigentumsbeschränkungen zur Sicherung der Zweckerhaltung nach den Vorschriften zur Förderung des Wohnbaus und des Wohneigentums
- mit Pfandrechten vergleichbare Eigentumsbeschränkungen aus dem kantonalen Recht
Auskunft über alle nicht öffentlichen Daten, wie Vormerkungen und Grundpfandrechte wird erteilt, wenn dazu ein berechtigtes Interesse glaubhaft geltend gemacht werden kann.
Die Auskünfte werden am Schalter des Amts für Grundbuch und Geoinformation und telefonisch erteilt oder über die Bestellung eines Grundbuchauszuges. Die Gebührenerhebung für diese Dienstleistung des Amts für Grundbuch und Geoinformation (AGG) bemisst sich nach § 13 des Grundbuchgebührentarifs des Kantons Zug.
Elektronischer Zugang
Art. 28 GBV sieht vor, dass die Kantone bestimmten Personen den Zugriff auf die Grundbuchdaten, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, gewähren können, ohne dass sie im Einzelfall ein Interesse glaubhaft machen müssen.
Der Kanton Zug gewährt momentan folgenden Personengruppen den erweiterten elektronischen Zugang zu den Grundbuchdaten im Sinne von Art. 28 GBV:
- Gemeindlichen Urkundspersonen und ihren Hilfspersonen
- Im Geometerregister für den Kanton Zug eingetragenen Ingenieur-Geometerinnen und -Geometern und ihren Hilfspersonen
- Steuerbehörden und anderen Behörden des Bundes, des Kantons Zug und der Zugerischen Gemeinden
- Banken, Pensionskassen und Versicherungen