Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-Ost", Baar
Schlussaufruf für das Grundbuch-Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-Ost", Baar
Die Grundbuchbereinigung für das Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-Ost", Gemeinde Baar, ist abgeschlossen. Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: östlich der Blickensdorferstrasse - südlich der Kantonsgrenze Zug / Zürich - westlich des Littibachs - Bofeldweid - Unterdeubüel - nördlich der Früebergstrasse bis Früebergbach - Aberen - Rebmatt - nördlich der Alten Kappelerstrasse sowie ein Teil östlich der Blickensdorferstrasse zwischen der Alten Kappelerstrasse und der Autobahn. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Blickensdorf Nord-Ost", welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindekanzlei Baar eingesehen werden kann. Der Plan kann auch von dieser Internetseite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Baar "Blickensdorf Nord-Ost").
Die bereinigten Grundstücksverzeichnisse für dieses Bereinigungslos liegen vom 25. August bis 25. September 2017 beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug zur Einsicht auf. Innert dieser Frist sind allfällige Einsprachen gegen Eintragungen oder Nichteintragungen beim Obergericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, einzureichen. Im vorliegenden Bereinigungsverfahren können nur Eingaben berücksichtigt werden, welche sich auf Rechte oder Lasten beziehen, die vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ein Grundstück innerhalb des Bereinigungsloses "Blickensdorf Nord-Ost", Gemeinde Baar, betreffen.
Zug, 22. August 2017
Marco Kälin,
Leiter Grundbuchbereinigung