Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-West", Baar
Erstmaliger Aufruf Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-West", Gemeinde Baar
Für die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs im Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-West", Gemeinde Baar, wird die Bereinigung der dinglichen Rechte durchgeführt. Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet westlich der Blickensdorferstrasse, nördlich der Steinhauserstrasse, östlich der Gemeindegrenze Baar/Steinhausen, südlich der Kantonsgrenze Zug/Zürich sowie einen Teil des Gebietes "Unterbrüglen". Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Be-reinigungslos Blickensdorf Nord-West", welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und beim Gemeindebüro Baar, Rathausstrasse 6, Baar, eingesehen werden kann. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Baar "Blickensdorf Nord-West").
Die Grundstückverzeichnisse für dieses Bereinigungslos liegen vom 25. Juni bis 24. Juli 2012 beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug zur Einsicht auf. Die Grundstückverzeichnisse enthalten die derzeit im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte und Lasten. Wer betreffend Grundstücke in diesem Bereinigungslos zusätzliche Rechte oder Lasten geltend macht, wird aufgefordert, diese zur Grundbucheintragung anzumelden, ansonsten sie unberücksichtigt bleiben.
Die so geltend gemachten Rechte und Lasten können im Verfahren zur Grundbucheintragung nur berücksichtigt werden, wenn sie sich auf ein Grundstück in diesem Bereinigungslos beziehen, vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ihr Bestand nachgewiesen werden kann.
Die Rechtsanmeldungen haben mit dem amtlichen Formular zu erfolgen. Dieses Formular ist beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug sowie beim Gemeindenotariat Baar, Rathausstrasse 6, Baar, erhältlich. Ebenfalls ist dieses Formular auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Zug aufgeschaltet. Die Mitarbeitenden der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug sind beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich. Die Rechtsanmeldungen sind gebührenfrei.
Die Rechtsanmeldungen sind bis spätestens 24. Juli 2012 (Datum des Poststempels) der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug, p.A. Grundbuch- und Vermessungsamt, Postfach 857, 6301 Zug, einzureichen.
Zug, 20. Juni 2012
Thomas Kleger, Leiter Grundbuchbereinigung