Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-West", Baar
Schlussaufruf Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-West", Gemeinde Baar
Die Grundbuchbereinigung für das Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-West", Gemeinde Baar, ist abgeschlossen. Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet westlich der Blickensdorferstrasse, nördlich der Steinhauserstrasse, östlich der Gemeindegrenze Baar/Steinhausen, südlich der Kantonsgrenze Zug/Zürich sowie einen Teil des Gebietes "Unterbrüglen". Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Bereinigungslos Blickensdorf Nord-West", welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und beim Gemeindebüro Baar, Rathausstrasse 6, Baar, eingesehen werden kann. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Baar "Blickensdorf Nord-West").
Die bereinigten Grundstückverzeichnisse für dieses Bereinigungslos liegen vom 10. September bis 09. Oktober 2012 beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug zur Einsicht auf. Innert dieser Frist sind allfällige Einsprachen gegen Eintragungen oder Nichteintragungen bei der Justizkommission des Obergerichts, Postfach 760, 6301 Zug, einzureichen. Im vorliegenden Bereinigungsverfahren können nur Eingaben berücksichtigt werden, welche sich auf Rechte oder Lasten beziehen, die vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ein Grundstück innerhalb des Bereinigungsloses "Blickensdorf Nord-West", Gemeinde Baar, betreffen.
Zug, 5. September 2012
Thomas Kleger, Leiter Grundbuchbereinigung