Bereinigungslos "Blickensdorf Nord-West", Baar
Inkraftsetzung des eidg. Grundbuchs für ein Teilgebiet der Gemeinde Baar
Per 15. November 2012 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Blickensdorf Nord-West", Gemeinde Baar, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet westlich der Blickensdorferstrasse, nördlich der Steinhauserstrasse, östlich der Gemeindegrenze Baar/Steinhausen, südlich der Kantonsgrenze Zug/Zürich sowie einen Teil des Gebietes "Unterbrüglen". Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Bereinigungslos Blickensdorf Nord-West", welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und beim Gemeindebüro Baar, Rathausstrasse 6, Baar, eingesehen werden kann. Dieser Plan ist ebenfalls auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Zug (Bereinigungslos Baar "Blickensdorf Nord-West") aufgeschaltet.
Gemäss § 190a des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) gehen alle im Grundbuch nicht eingetragenen dinglichen Rechte nach Ablauf von drei Monaten seit der Publikation des Beschlusses über die Inkraftsetzung des eidg. Grundbuches unter. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Blickensdorf Nord-West", Gemeinde Baar, am 18. Februar 2013 ab.
Zug, 16. November 2012
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin