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01.06.2018

Bereinigungslos "Buechholz - Zittenbuech", Unterägeri

01.06.2018
Erstmaliger Aufruf für das Grundbuch-Bereinigungslos "Buechholz - Zittenbuech", Gemeinde Unterägeri

Erstmaliger Aufruf "Buechholz - Zittenbuech", Unterägeri

Für die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs im Bereinigungslos "Buechholz - Zittenbuech", Gemeinde Unterägeri, wird die Bereinigung der dinglichen Rechte durchgeführt. Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Buechholz - Bogenmatt - Wissenbach - Rietli - Wissenschwändi - Zittenbuech - Raindli - Schwarzenbach - Hinterchue-, Chue- und Vorderchuewart - Boden - südlich der Zugerbergstrasse bis Neuschellstrasse. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Buechholz - Zittenbuech", welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindekanzlei Unterägeri eingesehen werden kann. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Unterägeri "Buechholz - Zittenbuech").

Die Grundstückverzeichnisse für dieses Bereinigungslos liegen vom 01. Juni bis 02. Juli 2018 beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug zur Einsicht auf. Die Grundstückverzeichnisse enthalten die derzeit im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte und Lasten. Wer bezüglich eines Grundstücks in diesem Bereinigungslos zusätzliche Rechte oder Lasten geltend macht, wird aufgefordert, diese zur Grundbucheintragung anzumelden, ansonsten sie unberücksichtigt bleiben.

Die so geltend gemachten Rechte und Lasten können im Verfahren zur Grundbucheintragung nur berücksichtigt werden, wenn sie sich auf ein Grundstück in diesem Bereinigungslos beziehen, vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ihr Bestand nachgewiesen werden kann.

Die Rechtsanmeldungen haben mit dem amtlichen Formular zu erfolgen. Dieses Formular ist beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug sowie bei der Gemeindekanzlei

Unterägeri, Seestrasse 2, Unterägeri, erhältlich. Ebenfalls ist dieses Formular auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Zug aufgeschaltet. Die Mitarbeiter/innen der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug sind beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich. Die Rechtsanmeldungen sind gebührenfrei.

Die Rechtsanmeldungen sind bis spätestens 02. Juli 2018 (Datum des Poststempels) der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug, p.A. Grundbuch- und Vermessungsamt, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.

Zug, 29. Mai 2018

Marco Kälin, Leiter Grundbuchbereinigung

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