Bereinigungslos "Buechholz - Zittenbuech", Unterägeri
Inkraftsetzung eidgenössisches Grundbuch für das Bereinigungslos "Buechholz - Zittenbuech", Unterägeri
Per 14. Dezember 2018 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Buechholz - Zittenbuech", Gemeinde Unterägeri, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Buechholz - Bogenmatt - Wissenbach - Rietli - Wissenschwändi - Zittenbuech - Raindli - Schwarzenbach - Hinterchue-, Chue- und Vorderchuewart - Boden - südlich der Zugerbergstrasse bis Neuschellstrasse. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Buechholz - Zittenbuech", welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindekanzlei Unterägeri eingesehen werden kann. Dieser Plan ist ebenfalls auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Zug (Bereinigungslos Unterägeri "Buechholz - Zittenbuech") aufgeschaltet.
Gemäss § 190a des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) gehen alle im Grundbuch nicht eingetragenen dinglichen Rechte nach Ablauf von drei Monaten seit der Publikation des Beschlusses über die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs unter. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Buechholz - Zittenbuech", Gemeinde Unterägeri, am 14. März 2019 ab.
Zug, 14. Dezember 2018
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Frau Landammann