Bereinigungslos "Dorf Süd", Unterägeri
Ablauf der nicht im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte
Per 15. Dezember 2010 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Dorf Süd", Gemeinde Unterägeri, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Zugerstrasse/Seestrasse (Abschnitt zwischen Neuschellstrasse und Gemeindegrenze zu Oberägeri), nördlich und westlich des Aegerisees (Abschnitt zwischen Gemeindegrenze zu Oberägeri und Hüribach), Hüribach, Höfnerstrasse, Buchholzstrasse, Bühlstrasse und Neuschellstrasse. Der Plan mit der genauen Umgrenzung des Bereinigungsloses liegt beim Grundbuch- und Vermessungsamt Zug, Aabachstrasse 5, Zug, zur Einsicht auf. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Unterägeri, "Dorf Süd").
Gemäss Ziffer IV der Übergangsbestimmungen des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) erlöschen die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Inkrafttreten des eidg. Grundbuchs. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Dorf Süd", Gemeinde Unterägeri, am 14. Dezember 2012 ab.
Zug, 24. September 2012
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin