Bereinigungslos "Dorf West - Tubenloch", Unterägeri
Inkraftsetzung eidgenössisches Grundbuch für das Bereinigungslos "Dorf West - Tubenloch", Unterägeri
Per 1. September 2013 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Dorf West - Tubenloch", Gemeinde Unterägeri, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Alte Landstrasse - Bödlistrasse - Neuschellstrasse - Zugerbergstrasse - Brändli - Gemeindegrenze Zug/Unterägeri bis Grütergatter - Stockplatz - Rämsel - Lorze. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Bereinigungslos Dorf West - Tubenloch", Unterägeri, welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindeverwaltung Unterägeri (1. Stock) eingesehen werden kann. Dieser Plan ist ebenfalls auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Zug (Bereinigungslos Unterägeri "Dorf West - Tubenloch") aufgeschaltet.
Gemäss § 190a des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) gehen alle im Grundbuch nicht eingetragenen dinglichen Rechte nach Ablauf von drei Monaten seit der Publikation des Beschlusses über die Inkraftsetzung des eidg. Grundbuches unter. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Dorf West - Tubenloch", Gemeinde Unterägeri, am 6. Dezember 2013 ab.
Zug, 2. September 2013
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin