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12.04.2013

Bereinigungslos "Dorf West - Tubenloch",Unterägeri

12.04.2013
Erstmaliger Aufruf für das Grundbuch-Bereinigungslos "Dorf West - Tubenloch", Gemeinde Unterägeri

Erstmaliger Aufruf Bereinigungslos "Dorf West - Tubenloch", Unterägeri

Für die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs im Bereinigungslos "Dorf West - Tubenloch", Gemeinde Unterägeri, wird die Bereinigung der dinglichen Rechte durchgeführt. Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Alte Landstrasse - Bödlistrasse - Neuschellstrasse - Zugerbergstrasse - Brändli - Gemeindegrenze Zug/Unterägeri bis Grütergatter - Stockplatz - Rämsel - Lorze. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Dorf West - Tubenloch", welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindeverwaltung Unterägeri (1. Stock) eingesehen werden kann. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Unterägeri "Dorf West - Tubenloch").

Die Grundstückverzeichnisse für dieses Bereinigungslos liegen vom 15. April bis
14. Mai 2013 beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug zur Einsicht auf. Die Grundstückverzeichnisse enthalten die derzeit im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte und Lasten. Wer bezüglich eines Grundstücks in diesem Bereinigungslos zusätzliche Rechte oder Lasten geltend macht, wird aufgefordert, diese zur Grundbucheintragung anzumelden, ansonsten sie unberücksichtigt bleiben.

Die so geltend gemachten Rechte und Lasten können im Verfahren zur Grundbucheintragung nur berücksichtigt werden, wenn sie sich auf ein Grundstück in diesem Bereinigungslos beziehen, vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ihr Bestand nachgewiesen werden kann.

Die Rechtsanmeldungen haben mit dem amtlichen Formular zu erfolgen. Dieses Formular ist beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug sowie beim Gemeindenotariat Unterägeri, Seestrasse 2, Unterägeri, erhältlich. Ebenfalls ist dieses Formular auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Zug aufgeschaltet. Die Mitarbeiter/innen der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug sind beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich. Die Rechtsanmeldungen sind gebührenfrei.

Die Rechtsanmeldungen sind bis spätestens 14. Mai 2013 (Datum des Poststempels) der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug, p.A. Grundbuch- und Vermessungsamt, Postfach 857, 6301 Zug, einzureichen.


Zug, 10. April 2013
Thomas Kleger,
Leiter Grundbuchbereinigung

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