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29.06.2012

Bereinigungslos "Grundstücke Nrn. 2025, ...", Baar

29.06.2012
Erstmaliger Aufruf für das Grundbuch-Bereinigungslos "Grundstücke Nrn. 2025, 2035, 2036, 3428 und 3429, Deinikon", Gemeinde Baar.

Erstmaliger Aufruf Bereinigungslos "Grundstücke Nrn. 2025, 2035, 2036, 3428 und 3429, Deinikon", Gemeinde Baar

Für die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs im Bereinigungslos "Grundstücke Nrn. 2025, 2035, 2036, 3428 und 3429, Deinikon", Gemeinde Baar, wird die Bereinigung der dinglichen Rechte durchgeführt. Dieses Bereinigungslos umfasst die Grundstücke Nrn. 2025, 2035, 2036, 3428 und 3429. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Grundstücke Nrn. 2025, 2035, 2036, 3428 und 3429, Deinikon", welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und beim Gemeindebüro Baar, Rathausstrasse 6, Baar, eingesehen werden kann. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Baar "Grundstücke Nrn. 2025, 2035, 2036, 3428 und 3429, Deinikon").

Die Grundstückverzeichnisse für dieses Bereinigungslos liegen vom 2. Juli bis 31. Juli 2012 beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug zur Einsicht auf. Die Grundstückverzeichnisse enthalten die derzeit im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte und Lasten. Wer betreffend Grundstücke in diesem Bereinigungslos zusätzliche Rechte oder Lasten geltend macht, wird aufgefordert, diese zur Grundbucheintragung anzumelden, ansonsten sie unberücksichtigt bleiben.

Die so geltend gemachten Rechte und Lasten können im Verfahren zur Grundbucheintragung nur berücksichtigt werden, wenn sie sich auf ein Grundstück in diesem Bereinigungslos beziehen, vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ihr Bestand nachgewiesen werden kann.

Die Rechtsanmeldungen haben mit dem amtlichen Formular zu erfolgen. Dieses Formular ist beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug sowie beim Gemeindenotariat Baar, Rathausstrasse 6, Baar, erhältlich. Ebenfalls ist dieses Formular auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Zug aufgeschaltet. Die Mitarbeitenden der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug sind beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich. Die Rechtsanmeldungen sind gebührenfrei.

Die Rechtsanmeldungen sind bis spätestens 31. Juli 2012 (Datum des Poststempels) der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug, p.A. Grundbuch- und Vermessungsamt, Postfach 857, 6301 Zug, einzureichen.

Zug, 27. Juni 2012

Thomas Kleger, Leiter Grundbuchbereinigung

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