Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuell
  • Bereinigungslos "Haselmatt - Sulzmatt", Oberägeri
19.09.2013

Bereinigungslos "Haselmatt - Sulzmatt", Oberägeri

19.09.2013
Ablauf der nicht im eidgenössischen Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte für das Grundbuch-Bereinigungslos "Haselmatt - Sulzmatt", Gemeinde Oberägeri.

Ablauf der nicht im eidgenössischen Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte für das Bereinigungslos "Haselmatt - Sulzmatt", Oberägeri

Per 1. Dezember 2011 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Haselmatt - Sulzmatt", Gemeinde Oberägeri, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.

Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Sulzmattbach - Rämslistrasse talseits - Laubgässli - Brästenberg - Haselmattrusen - Aegerisee bis Sulzmatt. Der Plan mit der genauen Umgrenzung des Bereinigungsloses liegt beim Grundbuch- und Vermessungsamt Zug, Aabachstrasse 5, Zug, zur Einsicht auf. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Oberägeri, "Haselmatt - Sulzmatt").

Gemäss Ziffer IV der Übergangsbestimmungen des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) erlöschen die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Inkrafttreten des eidg. Grundbuchs. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Sulzmatt - Haselmatt", Gemeinde Oberägeri, am 30. November 2013 ab.

Zug, 16. September 2013
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch