Bereinigungslos "Höhenweg Nord - Gemeindegrenze", Unterägeri
Erstmaliger Aufruf für das Grundbuch-Bereinigungslos "Höhenweg Nord - Gemeindegrenze", Gemeinde Unterägeri
Für die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs im Bereinigungslos "Höhenweg Nord - Gemeindegrenze", Gemeinde Unterägeri, wird die Bereinigung der dinglichen Rechte durchgeführt. Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: südlich der Gemeindegrenze Menzingen - westlich der Gemeindegrenze Oberägeri - nördlich des Höhenwegs - östlich des Bödlibachs, Waldhof, Guggenbüel und Weidli. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Situationsplan "Höhenweg Nord - Gemeindegrenze", welcher beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindekanzlei Unterägeri, Seestrasse 2, Unterägeri, eingesehen werden kann. Der Situationsplan kann auch von dieser Internetseite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Unterägeri "Höhenweg Nord - Gemeindegrenze").
Die Grundstücksverzeichnisse für dieses Bereinigungslos liegen vom 27. März - 27. April 2020 beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, zur Einsicht auf. Die Grundstücksverzeichnisse enthalten die derzeit im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte und Lasten. Wer bezüglich eines Grundstücks in diesem Bereinigungslos zusätzliche Rechte oder Lasten geltend macht, wird aufgefordert, diese zur Grundbucheintragung anzumelden, ansonsten sie unberücksichtigt bleiben.
Die so geltend gemachten Rechte und Lasten können im Verfahren zur Grundbucheintragung nur berücksichtigt werden, wenn sie sich auf ein Grundstück in diesem Bereinigungslos beziehen, vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ihr Bestand nachgewiesen werden kann.
Die Rechtsanmeldungen haben mit dem amtlichen Formular zu erfolgen. Dieses Formular ist beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, sowie bei der Gemeindekanzlei Unterägeri, Seestrasse 2, 6314 Unterägeri, erhältlich. Ebenfalls ist dieses Formular auf der Homepage des Amts für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug aufgeschaltet. Die Mitarbeiter der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug sind Ihnen beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich. Die Rechtsanmeldungen sind gebührenfrei.
Die Rechtsanmeldungen sind bis spätestens 27. April 2020 (Datum des Poststempels) der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug, p.A. Amt für Grundbuch und Geoinformation, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.
Zug, 27. März 2020
Marco Kälin,
Leiter Grundbuchbereinigung