Bereinigungslos „Höhenweg Nord - Gemeindegrenze”, Unterägeri
Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs für ein Teilgebiet der Gemeinde Unterägeri (Bereinigungslos „Höhenweg Nord - Gemeindegrenze”)
Per 04. September 2020 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses „Höhenweg Nord - Gemeindegrenze”, Gemeinde Unterägeri, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen:
südlich der Gemeindegrenze Menzingen - westlich der Gemeindegrenze Oberägeri - nördlich des Höhenwegs - östlich des Bödlibachs, Waldhof, Guggenbüel und Weidli. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan „Höhenweg Nord - Gemeindegrenze”, welcher beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, und bei der Gemeindekanzlei Unterägeri, Seestrasse 2, 6314 Unterägeri, eingesehen werden kann. Dieser Plan ist ebenfalls auf der Homepage des Amts für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug (Bereinigungslos Unterägeri „Höhenweg Nord - Gemeindegrenze”) aufgeschaltet.
Gemäss § 190a des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) gehen alle im Grundbuch nicht eingetragenen dinglichen Rechte nach Ablauf von drei Monaten seit der Publikation des Beschlusses über die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs unter. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses „Höhenweg Nord - Gemeindegrenze”, Gemeinde Unterägeri, am 04. Dezember 2020 ab.
Zug, 04. September 2020
Direktion des Innern des Kantons Zug
Der Direktionsvorsteher
Andreas Hostettler
Regierungsrat