Bereinigungslos "Inwilerried - Talacher - Gemeindegrenze", Gemeinde Baar
Für die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs im Bereinigungslos „Inwilerried - Talacher - Gemeindegrenze”, Gemeinde Baar, wird die Bereinigung der dinglichen Rechte durchgeführt. Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: südlich von Matt, Grossacher und Margelbach bis Ägeristrasse - westlich der Ägeristrasse bis Kantonsstrasse - nördlich der Kantonsstrasse bis Gemeindegrenze Baar / Zug - östlich der Gemeindegrenze Baar / Zug bis Matt. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Situationsplan „Inwilerried - Talacher - Gemeindegrenze”, welcher beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindekanzlei Baar, Rathausstrasse 6, Baar, eingesehen werden kann. Dieser Situationsplan ist ebenfalls auf der Homepage des Amts für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug (www.zg.ch/agg) aufgeschaltet. Der Situationsplan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Baar „Inwilerried - Talacher - Gemeindegrenze”).
Die Grundstücksverzeichnisse für das Bereinigungslos „Inwilerried - Talacher - Gemeindegrenze” liegen vom 10. Juni 2022 - 11. Juli 2022 beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, zur Einsicht auf. Die Grundstücksverzeichnisse enthalten die derzeit im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte und Lasten. Wer bezüglich eines Grundstücks in diesem Bereinigungslos zusätzliche Rechte oder Lasten geltend macht, wird aufgefordert, diese zur Grundbucheintragung anzumelden, ansonsten sie unberücksichtigt bleiben.
Die so geltend gemachten Rechte und Lasten können im Verfahren zur Grundbucheintragung nur berücksichtigt werden, wenn sie sich auf ein Grundstück in diesem Bereinigungslos beziehen, vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ihr Bestand nachgewiesen werden kann.
Die Rechtsanmeldungen haben mit dem amtlichen Formular zu erfolgen. Dieses Formular ist beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, sowie bei der Gemeindekanzlei Baar, Rathausstrasse 6, 6341 Baar, erhältlich. Ebenfalls ist dieses Formular auf der Homepage des Amts für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug (www.zg.ch/agg) aufgeschaltet. Die Mitarbeiter der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug sind Ihnen beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich. Die Rechtsanmeldungen sind gebührenfrei.
Die Rechtsanmeldungen sind bis spätestens 11. Juli 2022 (Datum des Poststempels) der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug, p. Adr. Amt für Grundbuch und Geoinformation, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.
Zug, 10. Juni 2022
Marco Kälin,
Leiter Grundbuchbereinigung