Bereinigungslos "Inwilerried - Talacher - Gemeindegrenze", Gemeinde Baar
Per 21. Oktober 2022 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses „Inwilerried - Talacher - Gemeindegrenze”, Gemeinde Baar, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: südlich von Matt, Grossacher und Margelbach bis Ägeristrasse - westlich der Ägeristrasse bis Kantonsstrasse - nördlich der Kantonsstrasse bis Gemeindegrenze Baar / Zug - östlich der Gemeindegrenze Baar / Zug bis Matt. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Situationsplan „Inwilerried - Talacher - Gemeindegrenze”, welcher beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindekanzlei Baar, Rathausstrasse 6, Baar eingesehen werden kann. Dieser Plan ist ebenfalls auf der Homepage des Amts für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug (Bereinigungslos Baar „Inwilerried - Talacher - Gemeindegrenze”) aufgeschaltet.
Gemäss § 190a des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) gehen alle im Grundbuch nicht eingetragenen dinglichen Rechte nach Ablauf von drei Monaten seit der Publikation des Beschlusses über die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs unter. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses „Inwilerried - Talacher - Gemeindegrenze”, Gemeinde Baar, am 23. Januar 2023 ab.
Zug, 21. Oktober 2022
Direktion des Innern des Kantons Zug
Der Direktionsvorsteher
Andreas Hostettler
Regierungsrat