Bereinigungslos "Neufeld - Unterfeld", Baar
Ablauf der nicht im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte
Per 1. Juli 2010 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Neufeld - Unterfeld", Gemeinde Baar, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet zwischen der Südstrasse, der Zugerstrasse, der Gemeindegrenze Baar/Zug und dem Eisenbahntrassee SBB, das Gebiet des Hofes "Unterfeld" sowie das Eisenbahntrassee SBB selbst innerhalb des Abschnitts zwischen der Altgasse und der Gemeindegrenze Baar/Zug. Der Plan mit der genauen Umgrenzung des Bereinigungsloses liegt beim Grundbuch- und Vermessungsamt Zug, Aabachstrasse 5, Zug, zur Einsicht auf. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Baar, "Neufeld - Unterfeld").
Gemäss Ziffer IV der Übergangsbestimmungen des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) erlöschen die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Inkrafttreten des eidg. Grundbuchs. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Neufeld - Unterfeld", Gemeinde Baar, am 30. Juni 2012 ab.
Zug, 12. April 2012
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin