Bereinigungslos „Neuguet”, Baar
Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs für ein Teilgebiet der Gemeinde Baar (Bereinigungslos „Neuguet”)
Per 10. September 2021 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses „Neuguet”, Gemeinde Baar, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos umfasst die Grundstücke Nrn. 778 und 782. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Situationsplan „Neuguet”, welcher beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, und bei der Gemeindekanzlei Baar, Rathausstrasse 6, Baar, eingesehen werden kann. Dieser Plan ist ebenfalls auf der Homepage des Amts für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug (Bereinigungslos Baar „Neuguet”) aufgeschaltet.
Gemäss § 190a des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) gehen alle im Grundbuch nicht eingetragenen dinglichen Rechte nach Ablauf von drei Monaten seit der Publikation des Beschlusses über die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs unter. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses „Neuguet”, Gemeinde Baar, am 10. Dezember 2021 ab.
Zug, 10. September 2021
Direktion des Innern des Kantons Zug
Der Direktionsvorsteher
Andreas Hostettler
Regierungsrat