Bereinigungslos "Nollen - Wilbrunnen - Wildspitz", Unterägeri
Erstmaliger Aufruf für das Bereinigungslos Nollen - Wilbrunnen - Wildspitz", Unterägeri
Für die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs im Bereinigungslos "Nollen - Wilbrunnen - Wildspitz", Gemeinde Unterägeri, wird die Bereinigung der dinglichen Rechte durchgeführt. Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Gemeindegrenze Unterägeri/Oberägeri vom Ägerisee bis Kantonsgrenze des Kantons Schwyz - nördlich der Kantonsgrenze des Kantons Schwyz von der Gemeindegrenze Oberägeri bis Gemeindegrenze Zug - östlich der Gemeindegrenze Zug und Walchwil von der Kantonsgrenze des Kantons Schwyz bis zum Nollengatter - östlich der Strasse vom Nollengatter bis Breitried - südlich der Strasse vom Breitried bis Oberzittenbuech - südlich des Stampfbachs vom Stampf bis Höfli - Ruchgmeind - südlich des Hüribachs bis Ägerisee. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Nollen - Wilbrunnen - Wildspitz", welcher beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindekanzlei Unterägeri eingesehen werden kann. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Unterägeri "Nollen - Wilbrunnen - Wildspitz").
Die Grundstücksverzeichnisse für dieses Bereinigungslos liegen vom 23. August - 23. September 2019 beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug zur Einsicht auf. Die Grundstücksverzeichnisse enthalten die derzeit im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte und Lasten. Wer bezüglich eines Grundstücks in diesem Bereinigungslos zusätzliche Rechte oder Lasten geltend macht, wird aufgefordert, diese zur Grundbucheintragung anzumelden, ansonsten sie unberücksichtigt bleiben.
Die so geltend gemachten Rechte und Lasten können im Verfahren zur Grundbucheintragung nur berücksichtigt werden, wenn sie sich auf ein Grundstück in diesem Bereinigungslos beziehen, vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ihr Bestand nachgewiesen werden kann.
Die Rechtsanmeldungen haben mit dem amtlichen Formular zu erfolgen. Dieses Formular ist beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug sowie bei der Gemeindekanzlei Unterägeri, Seestrasse 2, 6314 Unterägeri, erhältlich. Ebenfalls ist dieses Formular auf der Homepage des Amts für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug aufgeschaltet. Die Mitarbeiter/innen der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug sind beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich. Die Rechtsanmeldungen sind gebührenfrei.
Die Rechtsanmeldungen sind bis spätestens 23. September 2019 (Datum des Poststempels) der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug, p.A. Amt für Grundbuch und Geoinformation, Postfach, 6301 Zug, einzureichen.
Zug, 19. August 2019
Marco Kälin,
Leiter Grundbuchbereinigung