Bereinigungslos "Nollen - Wilbrunnen - Wildspitz", Unterägeri
Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs für ein Teilgebiet der Gemeinde Unterägeri (Bereinigungslos „Nollen - Wilbrunnen - Wildspitz")
Per 06. Dezember 2019 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses „Nollen - Wilbrunnen - Wildspitz", Gemeinde Unterägeri, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen:
Gemeindegrenze Unterägeri/Oberägeri vom Ägerisee bis Kantonsgrenze des Kantons Schwyz - nördlich der Kantonsgrenze des Kantons Schwyz von der Gemeindegrenze Oberägeri bis Gemeindegrenze Zug - östlich der Gemeindegrenze Zug und Walchwil von der Kantonsgrenze des Kantons Schwyz bis zum Nollengatter - östlich der Strasse vom Nollengatter bis Breitried - südlich der Strasse vom Breitried bis Oberzittenbuech - südlich des Stampfbachs vom Stampf bis Höfli - Ruchgmeind - südlich des Hüribachs bis Ägerisee. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan „Nollen - Wilbrunnen - Wildspitz", welcher beim Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, und bei der Gemeindekanzlei Unterägeri, Seestrasse 2, 6314 Unterägeri, eingesehen werden kann. Dieser Plan ist ebenfalls auf der Homepage des Amts für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug (Bereinigungslos Unterägeri "Nollen - Wilbrunnen - Wildspitz") aufgeschaltet.
Gemäss § 190a des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) gehen alle im Grundbuch nicht eingetragenen dinglichen Rechte nach Ablauf von drei Monaten seit der Publikation des Beschlusses über die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs unter. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses „Nollen - Wilbrunnen - Wildspitz", Gemeinde Unterägeri, am 06. März 2020 ab.
Zug, 06. Dezember 2019
Direktion des Innern des Kantons Zug
Der Direktionsvorsteher
Andreas Hostettler
Regierungsrat