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09.05.2014

Grundbuch: Bereinigungslos "Blatt - Industrie", Neuheim

09.05.2014
Erstmaliger Aufruf für das Grundbuch-Bereinigungslos "Blatt - Industrie", Gemeinde "Neuheim

Erstmaliger Aufruf für das Bereinigungslos "Blatt - Industrie", Neuheim

Für die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs im Bereinigungslos "Blatt - Industrie", Gemeinde Neuheim, wird die Bereinigung der dinglichen Rechte durchgeführt. Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Sarbachstrasse - Oberlandstrasse - Sarbach - Winzenbach -Erlenbach - Gemeindegrenze Neuheim/Menzingen bis Neuheimstrasse - Neuheimstrasse - Hafnerhof - Edlibachstrasse - Sihlbrugstrasse bis Sarbachstrasse. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Blatt - Industrie", welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindekanzlei Neuheim eingesehen werden kann. Der Plan kann auch von dieser Internetsite heruntergeladen werden (Bereinigungslos Neuheim "Blatt - Industrie").

Die Grundstückverzeichnisse für dieses Bereinigungslos liegen vom 15. Mai bis 14. Juni 2014 beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug zur Einsicht auf. Die Grundstückverzeichnisse enthalten die derzeit im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechte und Lasten. Wer bezüglich eines Grundstücks in diesem Bereinigungslos zusätzliche Rechte oder Lasten geltend macht, wird aufgefordert, diese zur Grundbucheintragung anzumelden, ansonsten sie unberücksichtigt bleiben.

Die so geltend gemachten Rechte und Lasten können im Verfahren zur Grundbucheintragung nur berücksichtigt werden, wenn sie sich auf ein Grundstück in diesem Bereinigungslos beziehen, vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind und ihr Bestand nachgewiesen werden kann.

Die Rechtsanmeldungen haben mit dem amtlichen Formular zu erfolgen. Dieses Formular ist beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug sowie bei der Gemeindekanzlei Neuheim, Dorfplatz 5, Neuheim, erhältlich. Ebenfalls ist dieses Formular auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Zug aufgeschaltet. Die Mitarbeiter/innen der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug sind beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich. Die Rechtsanmeldungen sind gebührenfrei.

Die Rechtsanmeldungen sind bis spätestens 14. Juni 2014 (Datum des Poststempels) der Grundbuchbereinigung des Kantons Zug, p.A. Grundbuch- und Vermessungsamt, Postfach 857, 6301 Zug, einzureichen.

Zug, 5. Mai 2014
Patrick Bopp,
Leiter Grundbuchbereinigung

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