Grundbuch: Bereinigungslos "Blatt - Industrie", Neuheim
Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs für ein Teilgebiet der Gemeinde Neuheim (Bereinigungslos "Blatt - Industrie")
Per 1. November 2014 wurde für die Grundstücke innerhalb des Bereinigungsloses "Blatt - Industrie", Gemeinde Neuheim, das eidgenössische Grundbuch in Kraft gesetzt.
Dieses Bereinigungslos umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Abgrenzungen: Sarbachstrasse - Oberlandstrasse - Sarbach - Winzenbach - Erlenbach - Gemeindegrenze Neuheim/Menzingen bis Neuheimstrasse - Neuheimstrasse - Hafnerhof - Edlibachstrasse - Sihlbruggstrasse bis Sarbachstrasse. Für die genaue Umgrenzung des Bereinigungsloses gilt der Plan "Bereinigungslos Blatt - Industrie", Neuheim, welcher beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, und bei der Gemeindekanzlei Neuheim eingesehen werden kann. Dieser Plan ist ebenfalls auf der Homepage des Grundbuch- und Vermessungsamts des Kantons Zug (Bereinigungslos Neuheim "Blatt - Industrie") aufgeschaltet.
Gemäss § 190a des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (BGS 211.1) gehen alle im Grundbuch nicht eingetragenen dinglichen Rechte nach Ablauf von drei Monaten seit der Publikation des Beschlusses über die Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuchs unter. Diese Frist läuft für die Grundstücke des Bereinigungsloses "Blatt - Industrie", Gemeinde Neuheim, am 9. Februar 2015 ab.
Zug, 7. November 2014
Direktion des Innern des Kantons Zug
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin