Nachführung amtliche Vermessung
Die Abteilung Vermessung ist für die Durchführung der amtlichen Vermessung (AV) im Kanton Zug zuständig. Der Datensatz der AV muss dauernd gemäss den Vorgaben des Bundes aktuell gehalten werden. Diese Nachführung erfolgt in verschiedenen Prozessen.
Änderungen an den Liegenschaften, Gebäuden, Kunstbauten oder der Bodenbedeckung werden im ganzen Kanton Zug durch den beauftragten Nachführungsgeometer in einer laufenden Nachführung (LNF) vorgenommen. Für Änderungen an vielen dieser Objekte ist ein Meldewesen eingerichtet, welches den Nachführungsgeometer über nötige Nachführungen informiert.
Alle weiteren Inhalte der AV, bei denen kein Meldewesen eingerichtet werden kann (Objekte wie z.B. Waldränder, Bachläufe, etc.), werden mit der periodischen Nachführung (PNF) aktualisiert. Diese Arbeiten werden i.d.R. durch ein beauftragtes und fachlich qualifiziertes Unternehmen ausgeführt.
Sämtliche Änderungen am Datensatz der AV im Kanton Zug erfolgen unter der Aufsicht des Kantonsgeometers.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Merkblatt Meldewesen Nachführung amtliche Vermessung über GemDat | Merkblatt | |
Weisung Nr. 2018.02 Projektierte Objekte in der Vermessung | Richtlinie |