2. Diskriminierungsschutz
Von Diskriminierung wird gesprochen, wenn Menschen wegen ihres Geschlechts, Alters, ihrer Nationalität, Herkunft, Religion, Hautfarbe, Behinderung oder anderen Merkmalen schlechter behandelt oder ausgegrenzt werden. Das Kantonale Sozialamt setzt aufgrund des gesetzlich geregelten Integrationsauftrags (AiG und VInta) den Fokus auf die Diskriminierung gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund.
Anlaufstelle Diskriminierungsschutz Kanton Zug
Die Fachstverantwortliche Integration informiert als kantonale Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen Betroffene sowie Fach- und Verwaltungsstellen zu Themen rund um die Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Nationalität.
Dienstleistungen im Überblick
- Information für Personen, die aufgrund von Herkunft oder Nationalität diskriminiert werden.
- Information für Fach- und Verwaltungsstellen, die Fragen zum Thema Diskriminierungsschutz haben.
Leitfaden «Diskriminierungsfreie Kommunikation» für die Verwaltung
Der Kanton Zug hat zusammen mit dem Kanton Luzern und den Städten Winterthur und Bern einen Leitfaden zum Thema diskriminierungsfreie Kommunikation herausgegeben. Der Leitfaden ist eine praktische Orientierungshilfe zur Umsetzung einer diskriminierungsfreien Kommunikation und richtet sich in erster Linie an Mitarbeitende der Verwaltung.
Der Leitfaden kann unter integration@zg.ch bestellt werden.
Downloads
Typ | Titel |
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Leitfaden zum Thema «Diskriminierungsfrei kommunizieren» (2015) | |
Plakat zum Leitfaden |