8. Informationen für Migrantinnen und Migranten
Es ist die gesetzliche Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden, die in der Schweiz wohnhafte ausländische Bevölkerung angemessen über das Leben und Arbeiten in der Schweiz zu informieren (Art. 56 AuG). Diese nachfolgend aufgeführten Broschüren sollen dazu beitragen, Informationen zum Leben und Arbeiten im Kanton Zug bereitzustellen.