Gesuche von / für Kinder und Jugendliche (Jugendprojektbeitrag)
Der Kanton Zug, hat die Möglichkeit, Projekte von bzw. für Kinder und Jugendliche aus dem Lotteriefonds zu unterstützen. Dies ist im § 34 Abs. 3 des Gesetzes über die Sozialhilfe im Kanton Zug vom 16. Dezember 1982 (SHG; BGS 861.4) geregelt.
An die Gesuche werden folgende Anforderungen gestellt
- Das Projekt ist von Kindern und Jugendlichen oder für Kinder und Jugendliche;
- Es ist offen für alle der jeweiligen Zielgruppe und niederschwellig zugänglich;
- Es erfüllt einen gemeinnützigen und/oder wohltätigen Zweck;
- Es hat einen Bezug zum Kanton Zug oder ist von gesamtschweizerischer Bedeutung;
- Es wird von Gemeinden, Vereinen oder anderen Institutionen mitfinanziert (eine Begründung ist erforderlich, falls dies nicht der Fall ist).
- Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden.