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Gesuche von / für Kinder und Jugendliche (Jugendprojektbeitrag)

Gesuche von / für Kinder und Jugendliche (Jugendprojektbeitrag)

Der Kanton Zug, hat die Möglichkeit, Projekte von bzw. für Kinder und Jugendliche aus dem Lotteriefonds zu unterstützen. Dies ist im § 34 Abs. 3 des Gesetzes über die Sozialhilfe im Kanton Zug vom 16. Dezember 1982 (SHG; BGS 861.4) geregelt.  

An die Gesuche werden folgende Anforderungen gestellt

  • Das Projekt ist von Kindern und Jugendlichen oder für Kinder und Jugendliche;
  • Es ist offen für alle der jeweiligen Zielgruppe und niederschwellig zugänglich;
  • Es erfüllt einen gemeinnützigen und/oder wohltätigen Zweck;
  • Es hat einen Bezug zum Kanton Zug oder ist von gesamtschweizerischer Bedeutung;
  • Es wird von Gemeinden, Vereinen oder anderen Institutionen mitfinanziert (eine Begründung ist erforderlich, falls dies nicht der Fall ist).
  • Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden.

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