Lotteriefondsgesuche und Jugendfördergesuche
Der Kanton Zug hat die Möglichkeit, mit Geldern aus dem Lotteriefonds wohltätige und oder gemeinnützige Vorhaben finanziell zu unterstützen. Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem direkten Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet (§ 27 Lotteriegesetz).