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Lotteriefondsgesuch im Sozialwesen

Lotteriefondsgesuch im Sozialwesen

An das eingereichte Vorhaben / Projekt werden folgende Anforderungen gestellt

  • Es erfüllt einen gemeinnützigen und/oder wohltätigen Zweck; 
  • Es hat einen Bezug zum Kanton Zug oder ist von gesamtschweizerischer Bedeutung;
  • Es wird von weiteren Geldgebern mitfinanziert (eine Begründung ist erforderlich, falls dies nicht der Fall ist).
  • Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden;
  • Aus dem Lotteriefonds wird keine Einzelhilfe an Bedürftige geleistet. Dies ist allein Sache der Sozialhilfe

Was muss das Gesuch enthalten?

  • Projektbeschrieb
  • Projektbudget / Kostenvoranschlag
  • Finanzierungsplan
  • Kontoangaben
  • Kontaktangaben (Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) sowie wenn vorhanden:
  • Vereinsstatuten
  • Vorstandsverzeichnis
  • Jahresberichte und Jahresrechnungen der letzten beiden Jahre
  • Einzahlungsschein

Weitere Informationen

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