Lotteriefondsgesuch im Sozialwesen
Lotteriefondsgesuch im Sozialwesen
An das eingereichte Vorhaben / Projekt werden folgende Anforderungen gestellt
- Es erfüllt einen gemeinnützigen und/oder wohltätigen Zweck;
- Es hat einen Bezug zum Kanton Zug oder ist von gesamtschweizerischer Bedeutung;
- Es wird von weiteren Geldgebern mitfinanziert (eine Begründung ist erforderlich, falls dies nicht der Fall ist).
- Bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden;
- Aus dem Lotteriefonds wird keine Einzelhilfe an Bedürftige geleistet. Dies ist allein Sache der Sozialhilfe
Was muss das Gesuch enthalten?
- Projektbeschrieb
- Projektbudget / Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- Kontoangaben
- Kontaktangaben (Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) sowie wenn vorhanden:
- Vereinsstatuten
- Vorstandsverzeichnis
- Jahresberichte und Jahresrechnungen der letzten beiden Jahre
- Einzahlungsschein