Private Mandatspersonen (priMa)
Den privaten Mandatstragenden (priMa) kommt eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung zu: Im Kanton Zug führen sie über einen Drittel aller behördlich angeordneten Beistandschaften. Damit leisten private Beiständinnen und Beistände einen erheblichen Beitrag bei der Betreuung und Unterstützung betroffener Menschen.
Private Mandatstragende übernehmen ein anspruchsvolles Amt mit einem hohen Anteil an administrativen Aufgaben. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) prüft bei der Ernennung von Beistandspersonen insbesondere, ob diese
- persönlich und fachlich geeignet sind,
- für die Mandatsführung erforderliche Zeit einsetzen
- und die Aufgaben selber wahrnehmen können.
Im Weiteren beachtet die KESB die Wünsche und Vorschläge der betroffenen Person, ihrer Angehörigen oder anderer nahestehenden Personen, soweit dies angemessen sind und die vorgeschlagenen Personen geeignet sind.
Ist eine Beistandsperson ernannt, sorgt die KESB für die nötige Instruktion, Beratung und Unterstützung. So können sich private Mandatstragende jederzeit an die priMa-Fachstelle wenden, welche sie bei Fragen zu den Bereichen Massnahme, Mandatsführung und Finanzverwaltung unterstützen.
Die privaten Mandatstragenden haben auch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und auf Ersatz der notwendigen Spesen. Die Höhe der Entschädigung legt die KESB unter Berücksichtigung des Umfangs und der Komplexität der jeweiligen Beistandschaft fest.
Berichts- und Rechnungsablage
Die Berichts- und Rechnungsablage erfolgt seit dem 1. Januar 2014 auf neuen Formularen, welche den Mandatstragenden jeweils vor Ablauf der Berichts- bzw. Rechnungsperiode per Post zugestellt werden. Sämtliche Unterlagen stehen ausserdem auch elektronisch zum Download bereit.
Archivierung
Nach der Entlassung aus dem Amt und Vorliegen des Genehmigungsentscheids der KESB von Schlussbericht und -rechnung sind die Fallführungsakten bei der priMa-Fachstelle zur Aufbe-wahrung und Archivierung abzugeben. Die Abgabe der Mandatsführungsakten obliegt nur Beistandspersonen, die nicht in naher Verwandtschaft mit der verbeiständeten Person stehen resp. standen. Private Mandatspersonen, welche in naher Verwandtschaft mit der verbeiständete Person stehen, können die Fallführungsakten bei der priMa-Fachstelle zur Archivierung abgeben, sie können die Akten aber auch bei sich zu Hause aufbewahren. Dabei sind die Bestimmungen der Archivierungsvereinbarung zu berücksichtigen. Weitere Informationen rund ums Archivieren sind im Merkblatt "Archivierung Fallführungsakten KESB Zug" zu entnehmen.
Dokumente
Merkblätter und weitere Informationen finden Sie unter Dokumente.
priMa-Fachstelle
Die priMa-Fachstelle unterstützt die KESB bei der Suche, Auswahl, Beratung und Schulung von privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (priMa). Mehr dazu finden Sie hier.
Weiterbildungsangebot private Mandatstragende
Im Frühling und Herbst werden verschiedene Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.