Abänderung eines bestehenden Unterhaltsvertrages
Abänderung eines bestehenden Unterhaltsvertrages
Die Kindseltern müssen einen gemeinsamen Antrag auf Anpassung des bestehenden Unterhaltsvertrages einreichen, welcher von beiden Elternteilen unterzeichnet werden muss. Die Kindseltern werden anschliessend aufgefordert, Unterlagen zur Berechnung des Bar- und des Betreuungsunterhaltes der KESB zuzustellen. Liegen alle benötigten Unterlagen vor und sind die Kindseltern mit der Berechnung einverstanden, erstellt die KESB einen Unterhaltsvertrag, der wieder von beiden Kindseltern unterzeichnet werden muss.
Bei Uneinigkeit
Wenn sich die Kindseltern bei der KESB Zug nicht einigen können, müssen sie eine Klage an das Kantonsgericht Zug einreichen.