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Waldschutz

Waldschutz

Unter Waldschutz (auch Forstschutz genannt) versteht man den Schutz der Wälder und Bäume vor biotischen und abiotischen Schäden. Die abiotischen Gefahren umfassen neben Stürmen, Waldbränden und Schneedruck auch die Einwirkung von Luftschadstoffen und den Klimawandel. Zu den biotischen Gefahren zählen diverse Schadorganismen, welche Bäume befallen und zum Absterben bringen können oder die einheimische Flora und Fauna verdrängen. Es handelt sich sowohl um einheimische Arten wie den Borkenkäfer als auch um gebietsfremde, eingeschleppte Arten, die sich invasiv verhalten, wie zum Beispiel den Japanischen Staudenknöterich oder den Pilz, welcher das Eschentriebsterben verursacht (siehe Downloads «Warum die Eschen sterben»).

Sowohl durch biotische als auch durch abiotische Schäden können wichtige Waldleistungen wie der Schutz vor Naturgefahren, die Biodiversität oder die Holznutzung gefährdet werden.

Das Amt für Wald und Wild informiert die Forstbetriebe, die Waldeigentümerschaft und die Gemeinden über die neusten Erkenntnisse aus der Forschung und die Weisungen des Bundes. Es beobachtet die Gefahren in Zusammenarbeit mit den Forstbetrieben und leitet falls nötig in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung ein. Eine dieser Massnahmen ist das Projekt «Neophytenbekämpfung ausserhalb von Naturschutzgebieten», welches im Jahr 2009 startete. Die Kosten und die Wirksamkeit der Bekämpfung werden extern analysiert und zeigen, dass die Bekämpfung auf vielen Flächen erfolgreich ist. Zwei ausführliche Berichte dazu sind unter «Downloads» zu finden.

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