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Eheschliessungen mit ausländischen Staatsangehörigen

Informationen zur Eheschliessungen mit ausländischen Staatsangehörigen

Ehevoraussetzungen
Um eine Ehe eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein. Entmündigte Personen brauchen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Zuständigkeit

Für die Durchführung des Vorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt des schweizerischen Wohnsitzes der Braut oder des Bräutigams zuständig. Wohnen beide Brautleute im Ausland, ist das Zivilstandsamt, wo die Trauung stattfinden soll, zuständig. 
 
Das Vorbereitungsverfahren zur Eheschliessung sowie die Trauung sind gebührenpflichtig.
 
Benötigte Dokumente 
Für die/den schweizerische/n Braut/Bräutigam:
Personenstandsausweis oder Familienschein, Wohnsitzbestätigung
Für die/den ausländische/n Braut/Bräutigam:
Geburtsschein, Zivilstandsnachweis, Wohnsitznachweis, Kopien Pass und Ausländerausweis
 
Bei Zweifel an der Echtheit und bei unvollständigen Urkunden kann die Aufsichtsbehörde eine Überprüfung der Dokumente bei der entsprechenden schweizerischen Vertretung im Ausland anordnen.

Das gemeindliche Zivilstandsamt gibt Auskunft über die im Einzelfall benötigten Dokumente.

Weitere Informationen

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