Personenstandsänderungen von Zuger Bürgerinnen und Bürger im Ausland
Informationen zu Personenstandsänderungen von Zuger Bürgerinnen und Bürger im Ausland
Vorzugehen
Bei Geburt, Eheschliessung, Scheidung oder Todesfall haben sich Zuger Bürger und Bürgerinnen umgehend an die nächste schweizerische Vertretung im Ausland zu wenden. Diese Vertretungen veranlassen die entsprechende Mitteilung an die Zuger Heimatgemeinde.
Weitere Informationen finden Sie beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen, Bern