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Lehrplan 21

Vernehmlassung zum Deutschschweizer Lehrplan, Bericht des Kantons Zug, August 2009

Erster gemeinsamer Lehrplan
Mit dem Lehrplan 21 werden die Ziele der Volksschule vereinheitlicht. Der erste gemeinsame Lehrplan für die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone erleichtert die Mobilität der Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen. Er bildet zudem eine einheitliche Grundlage, um Lehrpersonen auszubilden und um Lehrmittel zu entwickeln.
Der Lehrplan 21 ist eine Weiterentwicklung der bis anhin gültigen Lehrpläne des Kantons Zug und schliesst an bisherige schulische Entwicklungen an. Neu im Vergleich zu den aktuellen Zuger Lehrplänen ist die Kompetenzorientierung. Schülerinnen und Schüler erwerben nicht nur Wissen, sie müssen dieses auch in verschiedenen Situationen anwenden können.

Einführung Lehrplan 21 im Kanton Zug
Der Bildungsrat hat am 1. April 2015 die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zug beschlossen. Ab Schuljahr 2019/20 werden alle Zuger Schulen mit dem Lehrplan 21 arbeiten.

Die Einführung des Lehrplans 21 gliedert sich in verschiedene Projekte und ist ein mehrjähriger Prozess. Eine breite Abstützung bei Vertreterinnen und Vertretern von Bildungspartnern sowie genügend Zeit für die Vorbereitungen sollen Garant für eine gelingende Einführung des neuen Lehrplans sein.

Erlass «Lehrplan 21 Kanton Zug»
Der Bildungsrat hat am 7. März 2018 den «Lehrplan 21 Kanton Zug» erlassen. Abweichungen von der Vorlage des Lehrplans 21 wurden im Fachbereich Musik vorgenommen.
Per 30. Juni 2018 wurde der «Lehrplan 21 Kanton Zug» online geschaltet und ist damit öffentlich zugänglich. Lehrpersonen können bereits mit dem neuen «Lehrplan 21 Kanton Zug» ihren Unterricht planen, in Kraft tritt er ab dem Schuljahr 2019/20.

Änderungen im Promotionsreglement
Der Bildungsrat hat am 5. September 2018 Änderungen im Promotionsreglement beschlossen, sie treten ab dem 1. August 2019 in Kraft. Der neue Fachbereich Medien und Informatik wird benotet, für die Primarstufe gilt eine zweijährige Übergangsfrist, in der ein «besucht» im Zeugnis der 5. und 6. Klasse eingetragen wird. Auch sämtliche kantonalen Wahlfächer, mit Ausnahme des «Begleiteten Studiums» sollen benotet werden.

Die Terminologie der überfachlichen Kompetenzen wird vorerst nicht angepasst. Der Bildungsrat wünscht zuerst eine Analyse, wie die bestehenden Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen eingesetzt werden und worin der Optimierungsbedarf besteht.

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