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Lehrberechtigungen - Lehrbewilligungen

anerkannte Diplome zum Unterrichten im Kanton Zug, befristete Lehrbewilligungen

Zum Unterrichten berechtigt ist, wer im Besitz

  • eines vom Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz ausgestellten Diploms oder Zertifikates ist;
  • eines von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren anerkannten kantonalen oder ausländischen Lehrdiploms ist;
  • einer von der Direktion für Bildung und Kultur erteilten befristeten oder  unbefristeten Lehrbewilligung ist.

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