Lehrberechtigungen - Lehrbewilligungen
anerkannte Diplome zum Unterrichten im Kanton Zug, befristete Lehrbewilligungen
Zum Unterrichten berechtigt ist, wer im Besitz
- eines vom Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz ausgestellten Diploms oder Zertifikates ist;
- eines von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren anerkannten kantonalen oder ausländischen Lehrdiploms ist;
- einer von der Direktion für Bildung und Kultur erteilten befristeten oder unbefristeten Lehrbewilligung ist.