Die Schulaufsicht überprüft die Einhaltung kantonaler Vorgaben sowie der gesetzlichen Bestimmungen an den gemeindlichen und privaten Schulen im Kanton Zug. Sie stellt sicher, dass innerhalb des Kantons die Schulangebote gleichwertig sind und berät Schulleitungen in Belangen der Schulgesetzgebung. Die Abteilung bearbeitet Gesuche um befristete oder unbefristete Lehrbewilligungen und überprüft die Lehrberechtigungen der Lehrpersonen. Bei der Errichtung von Privatschulen bzw. bei Beantragung von Privatschulung instruiert und begleitet die Schulaufsicht den operativen Prozess. Des Weiteren obliegt der Schulaufsicht die Leitung des Übertrittsverfahrens Primarstufe - Sekundarstufe I. Die Schulaufsicht ist Kontaktstelle für Einschulungsfragen und Eintritte von ausserkantonalen oder ausländischen Kindern und Jugendlichen in Zuger Schulen und informiert Firmen und Privatpersonen über das Zuger Bildungssystem.