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Systematische Überprüfung der gemeindlichen und privaten Schulen

Systematische Überprüfung der gemeindlichen und privaten Schulen
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Ab Schuljahr 2015/16 wird die Schulaufsicht des Kantons Zug zusätzlich zu den bereits praktizierten Verfahren mit einer kontinuierlichen offensiv-systematischen Vorgehensweise - systematische Überprüfung genannt - die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben bei den gemeindlichen und privaten Schulen überprüfen. Dazu werden pro Schuljahr Prüfbereiche festgelegt und frühzeitig in einem Dreijahresplan kommuniziert. Die Datenerhebung bei den betroffenen Schulen wird jeweils im November durchgeführt.

Die systematische Überprüfung der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und kantonalen Vorgaben der Schulaufsicht erfolgt transparent und massvoll. Es fördert und unterstützt das Vertrauen in das Zuger Bildungswesen, ohne die Zuständigkeiten der Schulen zu untergraben. Die systematische Überprüfung der Schulaufsicht fokussiert auf die formalen Aspekte der Einhaltung von Vorgaben. Unter formalen Aspekten werden Bestimmungen und Vorgaben in der Schulgesetzgebung bzw. in RR- und Bildungsratsbeschlüssen verstanden, die als wichtige rechtliche, formale Bedingungen für die Schulen erachtet werden, bspw. das Vorhandensein eines Lehrdiploms, die Einhaltung der Stundentafeln, der Blockzeiten. Nicht die Qualität der Umsetzung von Vorgaben wird dabei untersucht, sondern lediglich deren Umsetzung und Einhaltung. In der Regel werden diesbezügliche Feststellungen der Schulaufsicht in digitaler Form erfolgen: Einhaltung der Vorgaben ja/nein.

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